Allgemeine Geschäftsbedingungen - Der Fuchsbau
1. Allgemeines
Die von Ihnen gemietete Ferienwohnung ist Eigentum von Corinna Fuchs, 37441 Bad Sachsa (weiter auch Vermieter genannt).
2. Anmeldungen/Buchungen
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Vermieter verbindlich an, einen Mietvertrag über die vorgesehene Ferienwohnung abzuschließen. Ihre Anmeldung kann sowohl mündlich (persönlich oder telefonisch) als auch schriftlich (Brief, Fax, Email, Internet) erfolgen. Der Mietvertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung durch den Vermieter und dem Eingang der gegebenenfalls von Ihnen zu leistenden Anzahlung auf unserem Konto zustande. Bei Nichtzahlung innerhalb der vereinbarten Frist können Ihre Ansprüche aus dem Mietvertrag endgültig erlöschen.
Sollte Ihnen unsere Buchungsbestätigung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ihrer Anmeldung vorliegen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an uns. Auch fernmündliche Mietverträge bedürfen der schriftlichen Buchungsbestätigung (welche auch per E-Mail erfolgen kann). Dies gilt nicht, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 7 Tage beträgt und eine schriftliche Bestätigung aus zeitlichen Gründen nicht mehr sinnvoll ist. In diesem Fall wird auch der fernmündliche Vertrag für beide Seiten verbindlich.
3. Preise
Diese Preise bleiben in jedem Fall unverändert, wenn zwischen Abschluss des Mietvertrages und dem Mietbeginn höchstens 4 Monate liegen. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Mietbeginn mehr als 4 Monate, bleibt dem Eigentümer eine Preiserhöhung um maximal 10 % vorbehalten. Beträgt diese Preiserhöhung mehr als 10 %, sind Sie berechtigt, ohne entstehende Kosten vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss durch schriftliche Erklärung spätestens 10 Tage nach Zugang der Preisänderungserklärung erfolgen. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden erstattet.
Preise für Sonderaktionen beziehen sich immer auf den Buchungszeitraum (Buchung von / bis) nicht auf das Datum wann die Buchung getätigt wurde.
4. Haustiere
Haustiere dürfen mitgebracht werden, es ist aber in jedem Fall der Vermieter im Rahmen der Buchungsanfrage über Größe und Anzahl in Kenntnis zu setzten. Der Vermieter behält sich das Recht vor, sein Angebot auf Grund der Größe / Anzahl zurückzuziehen. Bei nicht Information kann der Einzug mit dem Haustier durch uns vor Ort verweigert werden. Für durch Haustiere entstandene Schäden haftet der Mieter alleinig es wird empfohlen eine Tierhaftpflichtversicherung abzuschließen. Der Vermieter kann die Vorlage einer solchen Police verlangen. Der Vermieter hat durch die Einzäunung der Grundstücke zwar eine gewisse Sicherheit für Mieter bzw deren Haustiere geschaffen, dies befreit den Mieter allerdings nicht von seiner Aufsichtspflicht. Für Schäden die durch das über den Zaun springen oder darunter hindurchkriechen entstehen haftet allein der Mieter. Die Haustiere dürfen nicht ohne Aufsicht im Objekt verbleiben.
5. Zahlung
Bei Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in der darin genannten Höhe und Frist fällig . Die Zahlung des Restbetrages ist wie in der Buchungsbestätigung aufgeführt zu begleichen. Die Bankverbindung wird Ihnen in der Buchungsbestätigung, per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt.
6. Reklamationen
Trotz aller Bemühungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen Grund zu Reklamationen besteht. Diese müssen unverzüglich dem Vermieter angezeigt werden. Sollte es uns im Falle einer berechtigten Reklamation nicht möglich sein, das Problem in angemessener Frist zu beheben, können Sie Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages geltend machen. Dies muss schriftlich geschehen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Für die Verjährung aller Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages durch die Vermieterseite wird eine Frist von 1 Monat vereinbart. Diese Frist beginnt mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Mietendes.
7. Ersatzmieter
Kann der Mieter aus zwingenden Gründen die angemietete Ferienwohnung nicht selbst wie vorgesehen nutzen, so steht ihm bis zum vertraglichen Mietbeginn das Recht zu, einen Ersatzmieter zu stellen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Absicht spätestens am Tage vor dem Mietbeginn dem Vermieter unter genauer Angabe des Ersatzmieters (Name, Anschrift, Personenzahl) mitgeteilt wird. Der Vermieter kann dem Wechsel des Mieters widersprechen, wenn Gründe vorliegen, die in der Person des Ersatzmieters liegen und/oder wenn gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.
8. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir uns bemühen, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. Gelingt dies jedoch nicht, haben Sie eine angemessene Entschädigung (Rücktrittsgebühren) gemäße nachfolgender Aufstellung zu entrichten
8.1. Rücktrittsgebühren
ab 10 Wochen vor Mietbeginn 20% der Gesamtmiete
ab 8 Wochen vor Mietbeginn 40% der Gesamtmiete
ab 6 Wochen vor Mietbeginn 60% der Gesamtmiete
ab 4 Wochen vor Mietbeginn 80% der Gesamtmiete
ab 2 Wochen vor Mietbeginn 90% der Gesamtmiete8.2 Gegenbeweis
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in beiderseitigem Interesse immer schriftlich erfolgen.
9. Aufhebung des Reisevertrages
Wird die Erfüllung des Mietvertrages infolge höherer Gewalt unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht, so werden wir von unserer vertraglichen Verpflichtung freigestellt. Schadenersatz oder sonstige Ansprüche stehen Ihnen in diesem Fall nicht zu.
10. Datenweitergabe
Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen dieses Vertrages bekannt geworden sind, sind streng vertraulich und werden nur im Rahmen gesetzlicher Pflichten weitergegeben.
11. Baulärm/Baustelle
Sollte sich während der Mietzeit unvorhersehbare Beeinträchtigungen innerhalb oder in unmittelbarere Nähe der Ferienwohnung durch Baustellen oder Baulärm ergeben, wird der Mieter davon unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
Der Vermieter ist gehalten, Störungen für den Mieter soweit irgend möglich zu verhindern. Gelingt dies allerdings nicht oder nicht vollständig, so stehen dem Mieter Schadenersatzansprüche nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters zu.
12. Allgemeine Verpflichtungen
Der Mieter ist verpflichtet, sich an die geltende Hausordnung der Ferienwohnung zu halten. Die Hausordnung ist in der Ferienwohnung ausgehängt bzw wird bei Übernahme übergeben.
Nachhaltiges schuldhaftes Übertreten der Hausordnung berechtigt den Vermieter, den Rücktritt vom Mietvertrag zu erklären und einen sofortigen Verweis aus der Wohnung und/oder der Ferienanlage auszusprechen. Ansprüche auf Mieterstattung, Schadenersatz oder sonstige Zahlungen stehen dem Mieter in diesem Fall nicht zu.
13. Auszug aus der Hausordnung
Die Endreinigung wird ausschließelich durch den Vermieter ausgeführt. Es wird erwartet, dass der Mieter zum Mietende den Mülleimer leert und den Müll an der dafür vorgesehenen Stelle entsorgt sowie Geschirr, Besteck, Töpfe, Herd, Kühlschrank und Bad sauber zurücklässt. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, während der Mietzeit etwa entstehende Mängel oder Schäden sofort dem Vermieter zu melden.
14. Sicherheitsleistung / Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, vom Mieter eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150,00 € zu verlangen. Die Kaution ist wird entweder in der Buchungsbestätigung ausgewiesen und ist per Überweisung zu zahlen oder bei Anreise in bar zu hinterlegen und wird innerhalb von 14 Tagen auf ein vom Mieter anzugebendes Konto zurückbezahlt, soweit keine vom Mieter zu verantwortenden Schäden am Mietobjekt oder sonstige Forderungen des Vermieters vorliegen. Bei Vorliegen solcher Schäden oder Bestehen von Forderungen ist der Vermieter zur Aufrechnung mit der Sicherheitsleistung berechtigt. Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung bei Mietende gilt grundsätzlich nicht als Verzicht auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen seitens des Vermieters, sofern sich nachträglich noch vom Mieter zu verantwortende Schäden am Mietobjekt herausstellen.
Stand 2011

